FAQs zu Musikjournalismus

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Johannes Forster, Redaktionsleitung

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F +49-(0)721-66 29-105

E johannes.forster@hfm-karlsruhe.de

FAQs zum BA/MA-Studiengang Musikjournalismus

Gibt es einen NC? 

Nein.

Werden Studiengebühren erhoben? 

Die Hochschule für Musik Karlsruhe ist eine staatliche Hochschule des Landes Baden-Württemberg. Für das Erststudium an der HfM sind keine Studiengebühren fällig. Das Land Baden-Württemberg erhebt Studiengebühren für gewisse Internationale Studierende sowie für ein Zweitstudium.

Ist der Studiengang Musikjournalismus akkreditiert?

Ja, alle Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule für Musik Karlsruhe sind seit Februar 2024 ohne Auflagen erneut akkreditiert.

Infos zum Studiengang

Wird jeder Bewerber aufgenommen?

Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. Es findet ein Auswahlverfahren statt.

Wie lange ist die Regelstudienzeit?

Bachelor: Drei Jahre, also sechs Semester.
Master: Zwei Jahre, also vier Semester.

Kann ich in jedem Semester anfangen?

Nein, Studienbeginn ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Für wen kommt der Studiengang Musikjournalismus in Frage?

Grundsätzlich gilt: Für alle diejenigen, die ein großes Interesse an Kultur- und im Besonderen an Musikthemen haben.

Darüber hinaus sollte man Spaß daran haben, über diese Themen zu berichten sowie keine Scheu, sich immer wieder neuen Darstellungsformen sowie neuen technischen Entwicklungen zu stellen. Außerdem sollte man Lust an der Arbeit vor und und hinter der Kamera sowie am Mikrofon mitbringen.

Bachelor und Master haben unterschiedliche Voraussetzungen. Während im Bachelor neben der journalistischen und medialen Ausbildung auch eine grundständige Ausbildung in Musik (Musikgeschichte, Musiktheorie, Instrumental- und Ensembleunterricht) erfolgt, baut der Master auf diese Kenntnisse auf.

Muss ich für den Studiengang ein oder mehrere Instrumente beherrschen?

Bachelor: Ja. Sie müssen sich für ein Instrument (oder Gesang) entscheiden, in dem Sie dann auch in allen sechs Semestern Instrumentalunterricht erhalten. Es ist nicht möglich, bspw. die Aufnahmeprüfung mit Geige zu absolvieren und im Studium auf Klavierunterricht zu wechseln.

Gibt es Pflichtpraktika?

Im Bachelor sind insgesamt 8 Wochen und im Master 4 Wochen Praktika verpflichtend.

Die Studierende müssen sich grundsätzlich selbst um die Praktikumsplätze kümmern. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei.

Ein Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.

 

Gibt es die Möglichkeit eines Auslandssemesters?

Hier kommt es auf die Vergleichbarkeit der Studieninhalte an. Dies wird im Einzelfall im Vorfeld überprüft.

Kann ich mir Prüfungsleistungen aus einem anderen Studium anrechnen lassen?

Wenn die Inhalte vergleichbar sind, ist dies für bestimmte Fächer mit entsprechendem Antrag möglich, wie z.B. im Bachelor-Stuidengang in Musiktheorie oder Musikwissenschaft. Es wird immer der Einzelfall geprüft.

Wie lauten die Bewerbungsmodalitäten?

Genaue Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier...

Wie kann ich mich bewerben?

Registrieren Sie sich im Bewerbungs- und Studienportal. Dort können Sie sich anmelden und Ihre Bewerbung online absenden.
Danach müssen Sie uns den Zulassungsantrag und die erforderlichen Unterlagen per Mail zusenden. Genauere Informationen hierzu unter:

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein.

Was mache ich, wenn ich mein Abschlusszeugnis noch nicht habe?

Anstelle des Abschlusszeugnisses (Abiturzeugnis für Bachelor, Bachelorzeugnis für Master) legen Sie Ihren Unterlagen bitte die letzten Halbjahreszeugnisse oder einen aktuellen Notenauszug aus dem Bachelorstudium bei. Das Abschlusszeugnis kann dann zur Aufnahmeprüfung bzw. zum Studienbeginn nachgereicht werden.

Brauche ich unbedingt Abitur?

Für den Bachelor-Studiengang Musikjournalismus wird eine allgemeine Hochschulreife benötigt.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur müssen eine zusätzliche Prüfung ("Begabtenprüfung") ablegen.

Informationen zur Begabtenprüfung finden Sie hier...

Gibt es einen Tag der offenen Tür?

Der Tag der offenen Tür findet am einheitlichen Studieninformationstag Baden-Württemberg statt.

Bewerbungen aus dem Ausland

Kann ich mich als Ausländer/-in bewerben?

Selbstverständlich! Das (ausländische) Abschlusszeugnis muss dafür anerkannt worden sein. Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen.

Für geflüchtete Studieninteressierte finden sich weiterführende Informationen auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienst.

Welche Nachweise benötige ich für meine Deutschkenntnisse?

Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sind Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Musik Karlsruhe. Weitere Informationen finden Sie unter:

Für unseren Bachelor- und Master-Studiengang Sibenötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse, da Sie journalisitische Texte verfassen und den Studieninhalten folgen können müssen.
Die Unterrichtssprache ist deutsch.

Aufnahmeprüfung

Wann sind die Aufnahmeprüfungen?

Der Termin für die Aufnahmeprüfung findet im Juni oder Juli statt. Das genaue Datum wird Ihnen nach der Bewerbung schriftlich mitgeteilt.

Wie läuft die Aufnahmeprüfung für den Bachelor ab?

Genauere Informationen finden Sie in der Anlage zur Immatrikulationssatzung.

Wie kann ich mich auf die Bachelor-Aufnahmeprüfung vorbereiten?

Wie läuft die Aufnahmeprüfung für den Master ab?

Genauere Informationen finden Sie in der Anlage zur Immatrikulationssatzung.

Wie kann ich mich auf die Master-Aufnahmeprüfung vorbereiten?

Wie oft kann ich an der Aufnahmeprüfung teilnehmen?

Sie können zweimal an der Aufnahmeprüfung teilnehmen.

Ich bin am Termin der Aufnahmeprüfung anderweitig verpflichtet oder werde akut krank.
Gibt es einen Ausweichtermin?

Leider nicht.